Über Rahmenkonditionen bieten wir für Eigentümergemeinschaften u.a. ein kostengünstiges Girokonto, Energieversorgungsverträge und unabhängige Versicherungsgesellschaften mit Bestleistungen an. Alle Zahlungsvorgänge werden täglich verbucht, was Ihnen immer eine zeitnahe Abrechnung sichert. Unsere Abrechnung beinhaltet nicht nur alle Einzelposten der Buchhaltung, sondern auch einen Vermögensstatus mit Ausweisung aller Konten und der haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerleistungen. Ebenso erstellen wir den Wirtschaftsplan, ein monatliches Mahnwesen gewährt der Eigentümergemeinschaft keine Liquiditätsengpässe.
Regelmäßige Objektbegehungen mit Protokollierung. Einholung und Prüfung von vergleichbaren Angeboten auf Basis erstellter Leistungsverzeichnisse. Planung, Überwachung und Auftragsvergabe von Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum inklusive Preisanfrage, Ausschreibungen. Sachliche, preisliche Prüfung und Dokumentation der eingehenden Rechnungen, Zahlungsverkehr. Bearbeitung eintretender Versicherungsfälle, Schadensbeseitigungen und Abrechnung gegenüber Versicherungen und Verursacher. Meldung von Verbrauchsdaten an Energieversorger.
Organisation und Durchführung von Beiratssitzungen sowie Eigentümerversammlungen, die Erstellung von Versammlungsprotokollen und das Führen einer Beschlusssammlung. Sämtliche Korrespondenz mit Eigentümern, Mietern, Handwerkern, Behörden und sonstigen Dienstleistungsunternehmen. Rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft und notfalls die Einleitung von Klageverfahren. Verhandlung und Abschluss von Wartungsverträgen, wir überprüfen regelmäßig Ihre Verträge auf Einspar- und Optimierungspotenzial im Bereich der Energiekosten, Versicherungen u.a.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist im Wohnungseigentumsrecht die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnimmobilie.
Bei der Wohnungseigentumsverwaltung wird durch den Verwalter das Gemeinschaftseigentum verwaltet, an dem die jeweiligen Eigentümer kein alleiniges Eigentum erlangen können und folglich nur einen Anteil halten.
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnanlage steht demnach allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu.
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